Die Kurabgabe wird verpflichtend von der Gemeinde Großenbrode erhoben.
Preise gültig seit 11.12.2024
• Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): frei
• Schwerbeschädigten, die einen Grad der Behinderung von 100 nachweisen, wird die Kurabgabe erlassen (auch für eine
erforderliche Begleitperson - Kennzeichen „B“)
Schwerbeschädigten, die einen Grad der Behinderung von 80 nachweisen, wird die Kurabgabe um 50% ermäßigt (auch für eine erforderliche Begleitperson -
Kennzeichen „B“)
• Schülern, Studenten und Auszubildenden ab 18 Jahren bis zu 26 Jahren wird gegen Vorlage von Ausweisen oder Ausbildungsverträgen eine Ermäßigung von 50%
gewährt.
Weitere Informationen zu Berechtigungen und Vergünstigungen mit Ihrer Ostseecard erhalten Sie auf: www.ostseecard.de
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